Grundprinzipien

Die französische Verfassung sieht vor, dass « die Organisation der öffentlichen Bildung, auf allen Ebenen verpflichtend, unentgeltlich und laizistisch, zum Auftrag des Staates » gehört. Das französische Schulwesen basiert auf Grundprinzipien, von denen einige von der Französischen Revolution im Jahr 1789 inspiriert sind. Vom 19. Jahrhundert bis heute wurden diese Prinzipien durch eine Vielzahl an Gesetzestexten vervollständigt und präzisiert.

Mis à jour : juin 2023

Bildungsfreiheit

Neben Bildungseinrichtungen des öffentlichen Schulwesens gibt es private Einrichtungen, die an die Vorgaben des Staates vertraglich gebunden sind. Aufgrund dieses Vertrages profitieren diese von staatlicher Kontrolle und müssen sich an die Lehrpläne des öffentlichen Schulwesens halten.

Einzig der Staat darf Abschlusszeugnisse und akademische Grade verleihen. Die Prüfungsordnungen werden landesweit festgelegt.

Kostenfreiheit

Bildung wird in der Primarstufe (Vor- und Grundschulen) und der Sekundarstufe (Mittelschulen, allgemeinbildende und technische Gymnasien, berufliche Gymnasien) an den öffentlichen Schulen und Einrichtungen kostenfrei vermittelt.

Die Lehrbücher sind bis zum Ende der Sekundarstufe 1 kostenlos, ebenso wie die gemeinsam genutzten Materialien und Schulsachen. In der Sekundarstufe 2 müssen die Familien in der Regel die Kosten für die Schulbücher übernehmen. Viele Regionen übernehmen sogar die Kosten für den Kauf von Lehrbüchern.

Neutralität

Die Lehrpläne und -inhalte sollen dem Neutralitätsprinzip entsprechen. Diese philosophische und politische Neutralität wird von den Lehrern und Schülern innerhalb der Schulen und Bildungseinrichtungen eingefordert.

Laizität

Das Prinzip der Laizität ist seit dem Ende des 19. Jahrhunderts ein Schlüsselelement des französischen Bildungssystems. Die öffentliche Schulbildung ist seit dem Gesetz « Jules Ferry » vom 28. März 1882 laizistisch. Seit dem Gesetz vom 30. Oktober 1886 betrifft dies ebenso den Lehrkörper und die Lehrpläne. Die Bedeutung der Laizität innerhalb der republikanischen Werte wurde durch das Gesetz vom 9. Dezember 1905 verstärkt, das die Trennung von Kirche und Staat einführte.

Die laizistische Charta der Schule, die in allen Einrichtungen aushängt, wird mittlerweile von den Eltern der Schüler unterzeichnet. Der Respekt gegenüber den Glaubensrichtungen der Kinder und ihrer Eltern bedeutet, dass kein Religionsunterricht erteilt wird. Das bedeutet jedoch nicht, dass keine religiösen Fakten unterrichtet werden dürfen, untersagt jedoch jeglichen Bekehrungseifer.

Schulpflicht

Seit dem Gesetz vom 28. März 1882 besteht Schulpflicht. Die Pflicht beginnt ab dem 3 Lebensjahr für alle französischen oder ausländischen Kinder, die in Frankreich leben, und endet mit dem 16. Lebensjahr.

Die Schulbildung wird vorrangig durch öffentliche sowie private Bildungseinrichtungen unter Vertrag gewährleistet.